Zu Ihrer Verteidigung an Ihrer Seite – von Anfang an

Dank seiner Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen kann RA Matthieu Genillod die komplette Abwicklung der Strafsache für Sie übernehmen – gleich in welcher Phase sich das Verfahren gerade befindet. Er ist nicht nur mit sämtlichen Bereichen des allgemeinen Strafrechts wie Vermögensdelikten und Verletzungen des Rechts auf Unversehrtheit aller Art bestens vertraut, sondern auch auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrecht äusserst bewandert. In der Praxis befasst er sich zudem mit Problemen im Strassenverkehr (SVG), was insbesondere auch Verkehrsunfälle und Führerscheinentzüge ebenso wie Entschädigungsverfahren und den Umfang mit den jeweiligen Versicherungen umfasst. Angesichts der ebenso persönlichen wie finanziellen Herausforderungen und Auswirkungen, die jedes Verfahren mit sich bringt, stehen bei RA Matthieu Genillod gegenseitiges Vertrauen und die unmittelbare Mitwirkung bei den behandelten Fällen im Vordergrund.

Individuelle Beratung von Beginn der strafrechtlichen Ermittlungen weg ist unerlässlich

Daher ist RA Matthieu Genillod bereits seit der ersten Stunde im Rahmen der Rechtssprechstunde der Waadtländer Anwaltskammer (WAK) aktiv tätig. Aber auch auf den bei der Staatsanwaltschaft und den Gerichten ausliegenden Listen der Rechtsanwälte und Strafverteidiger ist er zu finden und steht stets an vorderster Front, wenn es darum geht, eine wirksame und engagierte Verteidigung seiner Klienten zu gewährleisten.

Um dem Angeklagten bzw. Opfer die erfolgreiche Durchsetzung der eigenen Rechte zu ermöglichen, legt er als Gründer von avocat-penal.ch enormen Wert auf kontinuierliche Fortbildungen und die Weiterentwicklung des Rechtsgebiets. Insbesondere ist er Mitglied in zahlreichen Berufsverbänden, wie u. a. beim Schweizerischen Anwaltsverband (SAV), bei der Waadtländer Anwaltskammer (WAK) oder auch bei der Schweizerischen Kriminalistischen Gesellschaft (SKG).

Unterstützung des Angeklagten durch einen Rechtsbeistand bereits bei der ersten Anhörung ist essenziell

Für den Angeklagten ist es entscheidend, schon bei der ersten Anhörung Hilfe zu erhalten, da er dort von den Untersuchungsbehörden unmittelbar unter Druck gesetzt wird. Hierfür bedarf es der raschen Umsetzung einer ausgeklügelten Abwehrstrategie sowie einer daran anschliessenden konsequenten Verteidigung.

Allerdings sollten dabei alle Untersuchungsmassnahmen verlangt werden, die für die Wahrnehmung der Interessen des Klienten erforderlich sind. Wird eine Person in Untersuchungshaft genommen, muss der Anwalt insbesondere die Möglichkeit eines Haftentlassungsgesuchs prüfen und die Wahrung der Rechte des Inhaftierten sicherstellen, was vor allem Zwangsmassnahmen vor Gericht anbelangt.

Im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung sind die Ratschläge eines Rechtsanwalts und Strafverteidigers sowohl für die Berufungs- und Beschwerdeverfahren als auch während der Strafvollzugsphasen im Sinne der bedingten Entlassungsverfahren ebenfalls entscheidend.

Heranziehung eines Anwalts bereits in den ersten Prozessetappen für das Opfer und den Nebenkläger gerechtfertigt

Mehr denn je rechtfertigt sich die Beauftragung eines Anwalts schon in den ersten Prozessetappen für das Opfer und den Nebenkläger gleichermassen. Dies betrifft die gesamte Bandbreite von der Waffengleichheit über ein faires Gerichtsverfahren gegenüber einem Angeklagten bis hin zu erweiterten Verfahrensrechten. Diesbezüglich müssen unverzüglich Unterstützungsmassnahmen, nicht zuletzt psychologischer und finanzieller Natur, ebenso wie die entsprechende Beweissicherung ins Auge gefasst werden.

Zu diesem Zweck gibt es auf avocat-penal.ch ein umfassendes Netzwerk kompetenter Fachleute (Ärzte, Psychologen, Finanzexperten usw.).

Ganz generell geht es darum, alle für den Schutz der Interessen des Opfers gebotenen Vorkehrungen zu treffen, also insbesondere Strafanzeige zu erstatten und zügige Abschiebungsverfahren bzw. Prozesse zur Wahrung wirtschaftlicher Interessen in die Wege zu leiten. In diesem Rahmen ist es daher unabdingbar, auf einen erfahrenen Rechtsanwalt und Strafverteidiger zählen zu können, der eine ganzheitliche Strategie vorschlagen kann und bestens weiss, mit welchen Anforderungen eine Zusammenarbeit mit den einzelnen spezialisierten Einrichtungen wie dem OHG-Zentrum, der Anlaufstelle MalleyPrairie usw. einhergeht.

Nach Anerkennung des Status als Opfer bzw. Nebenkläger ist es dann Sache des Rechtsanwalts und Strafverteidigers, alle – nicht zuletzt juristisch – sinnvollen Schritte zu unternehmen, um eine angemessene finanzielle Entschädigung zu erwirken.

RA Matthieu Genillod

RA Matthieu Genillod berät verschiedenste Klienten, zu denen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen gehören. Er wird überwiegend im justiziellen Bereich tätig, wo er die Parteien vor den jeweiligen Gerichten unterstützt und vertritt. Bei seiner praktischen Umsetzung des Strafrechts stellt er die Verteidigung des Angeklagten bzw. Opfers bei Prozessen aller Art vor kantonalen und eidgenössischen strafrechtlichen Instanzen gleichermassen sicher. Daher ist er bereits seit der ersten Stunde im Rahmen der Rechtssprechstunde der Waadtländer Anwaltskammer (WAK) aktiv tätig. Aber auch auf den bei den Staatsanwälten und Gerichten ausliegenden Listen der Rechtsanwälte und Strafverteidiger ist er zu finden und steht seitdem stets an vorderster Front, wenn es darum geht, eine wirksame und engagierte Verteidigung seiner Klienten zu gewährleisten.

In der Überzeugung, dass Strafsachen niemals Bagatellfälle sind, sowie im Bewusstsein der Auswirkungen, die eine Verurteilung auf jeden Einzelnen haben kann, verteidigt RA Genillod mit Eifer und Leidenschaft alle Angeklagten und Beschuldigten, die sich den Strafverfolgungsbehörden gegenübersehen – von den ersten Abläufen der Untersuchung bis zur Verkündung des Urteils sowie anschliessend vor den jeweiligen Berufungs- bzw. Beschwerdeinstanzen. Entscheidenden Wert legt er dabei auf die Umsetzung einer individuell zugeschnittenen und der entsprechenden Situation angepassten Abwehrstrategie, um so die gebührende Achtung der Rechte auf Verteidigung bereits mit Eröffnung einer strafrechtlichen Untersuchung zu ermöglichen.

Dank der von ihm genossenen akademischen Ausbildung auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts (MBL / LL.M.) kann sich RA Matthieu Genillod bei einem Grossteil seiner praktischen Arbeit auf den Bereich Wirtschaftskriminalität bzw. die internationale Rechtshilfe in Strafsachen konzentrieren. In Rechtsfällen wie Wirtschaftskriminalität, Geldwäsche und Drogenhandel nimmt er an international bedeutenden Strafprozessen teil. In diesem Rahmen arbeitet er tagtäglich mit ausländischen Kanzleien zusammen und kann auf ein weitverzweigtes Netz an Experten zurückgreifen. Darüber hinaus konnte RA Matthieu Genillod nicht zuletzt in puncto Sexualstraftaten und häuslicher Gewalt langjährige Erfahrungen im Zusammenhang mit der Verteidigung von Haupt- und Nebenklägern bzw. Opfern von Straftaten (OHG) sammeln.

Er weiss nicht nur seine Hartnäckigkeit und Rigorosität unter Beweis zu stellen, sondern auch sein menschliches Gesicht zu zeigen, wenn es um die Anerkennung des Opferstatus geht. Neben der Rechtshilfe vor den Strafverfolgungsbehörden berät er die Opfer zudem vor den jeweiligen Zivil- und Verwaltungsbehörden und erwirkt für sie finanzielle Entschädigungen. Sein Angebot an umfassenden Betreuungsleistungen und Rechtsschutz wird auf jedes Opfer individuell zugeschnitten. Um dem Angeklagten bzw. Opfer die erfolgreiche Durchsetzung der eigenen Rechte zu ermöglichen, legt RA Genillod enormen Wert auf kontinuierliche Fortbildungen und die Weiterentwicklung des Rechtsgebiets.

Diese Verpflichtung ist insbesondere durch die Vielseitigkeit des Strafrechts begründet, das sich von diversen Tatbeständen bis hin zur Wirtschaftskriminalität erstreckt. Insbesondere ist er Mitglied in zahlreichen Berufsverbänden, wie u. a. beim Schweizerischen Anwaltsverband (SAV), bei der Waadtländer Anwaltskammer (WAK) oder auch bei der Schweizerischen Kriminalistischen Gesellschaft (SKG). Aufgrund der Leidenschaft für seinen Beruf nimmt RA Genillod gerne auch Lehraufträge bei verschiedenen Gremien wahr – nicht zuletzt im Rahmen des Eidgenössischen Diploms des Treuhandexperten TREX | MAS FH. .

Kanzlei mit Sitz im Herzen Lausannes

RA Matthieu Genillod ist bei der Kanzlei Alphalex Avocats SA anwaltlich tätig, in deren Rahmen er als Gründer und Verwalter fungiert. Auf diese Weise kann er nicht nur auf die Zusammenarbeit mit erfahrenen Anwälten auf dem Gebiet des Strafrechts zählen, sondern verfügt auch über ein wirksames Gerüst, um den Bedürfnissen von Privatpersonen ebenso wie Unternehmen jeglicher Grössenordnung und allen nur denkbaren juristischen Anliegen gerecht zu werden.
Dank ihrer Praxisnähe kann die Alphalex Avocats SA ihre Klienten so konkret in den Kernbereichen des Strafrechts unterstützen und sich vor kantonalen und eidgenössischen gerichtlichen Instanzen umfassend für sie einsetzen.
Mithilfe passionierter und erfahrener Anwälte, die von anspruchsvollen Ausbildungen profitieren durften, wird ein multidisziplinäres und individuell auf jede Situation zugeschnittenes Vorgehen sichergestellt.
All unsere Anwälte sind Mitglieder bei der Waadtländer Anwaltskammer (WAK) sowie beim Schweizerischen Anwaltsverband (SAV).

Wenn Sie sich näher informieren oder beraten lassen möchten, können Sie sich gerne per Email oder telefonisch unter +41 21 512 44 40 an uns wenden.

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Telefon
T +41 21 512 44 40
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Avocat-penal.ch ist kein juristischer Bereitschaftsdienst. Me Matthieu Genillod und seine Mitarbeiter Mes Mathias Micsiz, Stéphanie Zaganescu, Me Jeanne Clerc, Me Dévi-Victoria Dupuis und Me Emilie Brabis Lehmann arbeiten in der Kanzlei ALPHALEX AVOCATS SA. Für allgemeine juristische Fragen oder Informationen über die Gerichtsorganisation können Sie die Website des Waadtländer Justizordens https://www.vd.ch/toutes-les-autorites/ordre-judiciaire-vaudois-ojv/ oder die des Waadtländer Anwaltsverbands (OAV)https://www.oav.ch/ konsultieren.

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